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Allgemeine Geschäftsbedingungen

     

  • Für unsere Veranstaltungen sind schriftliche Anmeldungen per Brief, Fax oder E- Mail für erforderlich.
  • Zur Teilnahme an unseren Veranstaltungen werden Verträge geschlossen.
  • Fristen in den Verträgen (Unterzeichnung, Aufbau, Zahlungsweisen) sind einzuhalten. Beide Ausfertigungen des Vertrages senden Sie bitte mit Ihrer Unterschrift versehen an uns zurück. Eine verspätete Rücksendung enthebt uns von der Platzzusage.
  • Sofern der vertraglich festgesetzte Betrag nicht fristgerecht bezahlt ist, behalten wir uns vor, Ihren Platz anderweitig zu vergeben. Sie verlieren damit jeden Rechtsanspruch. Ist eine Neubesetzung nicht möglich ist durch Sie Schadenersatz in Höhe des Standgeldes zu leisten. Bei einer kurzfristigen Neubesetzung haben Sie den Differenzbetrag zu zahlen
  • Änderungen im Sortiment sind nicht zulässig.
  • Ohne unsere Zustimmung darf der Platz nicht an andere Interessenten abgetreten bzw. untervermietet werden.
  • Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht.
  • Den Anordnungen des Platzmeisters haben Sie Folge zu leisten. Die Unterbringung von Wohn- und Gerätewagen erfolgt lt. Anweisung durch den Platzmeister.
  • Konkurrenzunternehmen werden von uns zweckmässig verteilt.
  • Jedes Unternehmen ist für die Reinigung seines Standplatzes selbst verantwortlich.
  • Für die Einhaltung der polizeilichen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Auf die Verordnungen zur Bekämpfung des Lärms wurden Sie hingewiesen. Wenn Lautsprecher oder andere Anlagen wegen zu grosser Lautstärke Anlass zu Beanstandungen geben, kann der Platzmeister den Betrieb der Anlagen untersagen. Inhaber von Verkaufsgeschäften, die Lebensmittel feilbieten, haben die Vorschriften des Lebensmittelgesetzes zu beachten.
  • Für abgesagte Veranstaltungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Muss eine Veranstaltung aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat abgesagt werden, werden bereits gezahlte Standmieten nicht zurückerstattet.
  • Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das Amtsgericht Magdeburg.